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Eine Klinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

Kosten

Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren aktuellen Tagespflegesätzen, Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung und Kosten für zusätzliche Leistungen während Ihres Reha-Aufenthaltes in unserer Klinik. 

Die Reha-Leistungen rechnen die Kostenträger direkt mit der Klinik ab.

 

Unser gültiger Tagespflegesatz für alle Rentenversicherungen, Krankenkassen und Selbstzahler beträgt für die

  • stationäre Rehabilitation 167,80 Euro,
  • ganztägig ambulante Rehabilitation 119,90 Euro und für die
  • Anschlussrehabilitation (AHB) 178,00 Euro.

 

Von Selbstzahlern verlangt die Klinik grundsätzlich eine angemessene Vorauszahlung. Wöchentliche Teilzahlungen im Voraus sind im Einzelfall möglich.

 

Stand: 01.01.2024

Bei einer stationären medizinischen Reha werden Sie an den Kosten beteiligt.

 

Der Kostenträger Ihrer Reha ist die Deutsche Rentenversicherung?

Nur bei einer stationären medizinischen Reha müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patientinnen und Patienten können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung aus eigener Tasche befreien lassen.

 

Wichtig: Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen! Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Die Zuzahlung beträgt höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen – auch von der Krankenkasse – in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet. Eine Zuzahlung entfällt darüber hinaus für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für diejenigen, die Übergangsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung beziehen. Auch Eltern, deren Kinder an einer von der Rentenversicherung genehmigten Heilbehandlung teilnehmen, müssen nichts zuzahlen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.


Der Kostenträger Ihrer Reha ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung?

Dann bitten wir Sie, die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten:
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Abstellplatz für Ihr privates Kraftfahrzeug

  • In der Tiefgarage: 25 Euro plus 10 Euro Pfand pro Rehabilitationsmaßnahme
  • Auf dem Klinikgelände: 20 Euro kein Pfand pro Rehabilitationsmaßnahme

 

Waschsalon

  • 3,00 Euro für Waschmaschine pro Waschgang
  • 3,00 Euro für Trockner pro Trockengang

 

Tagespauschale für Begleitperson (nur bei freier Bettenkapazität möglich)

  • 65 Euro für Übernachtung und Vollverpflegung (bei Begleitung während der gesamten Reha-Maßnahme)

 

Einzelpreise für Gästewertmarken (bei besonderen Anlässen sind Preisänderungen möglich)

  • 5,50 Euro pro Frühstück (Montag bis Freitag)
  • 7,00 Euro pro Frühstück (Samstag, Sonntag und am Feiertag)
  • 8,50 Euro pro Mittagessen (Montag bis Freitag)
  • 5,50 Euro pro Mittagessen (Samstag)
  • 11,00 Euro pro Mittagessen (Sonntag und am Feiertag)
  • 5,50 Euro pro Abendessen (Montag bis Freitag)
  • 7,00 Euro pro Abendessen (Samstag, Sonntag und am Feiertag)

 

Trinkflasche (1 Liter)

  • 3,00 Euro

 

Umhängetasche

  • 2,00 Euro

 

Fernbedienung

  • 9,00 Euro plus 10,00 Euro Pfand pro Rehabilitationsmaßnahme

 

Aggertalklinik
Erkrankungen der Bewegungsorgane
Am Sondersiefen 18
51766 Engelskirchen

 

Kontakt
Telefon: 02263 / 93-0
Telefax: 02263 / 93-1961

E-Mail: info@.aggertalklinik.de

 

Ihr Weg in die Reha

Allgemeines

Antrag Heilverfahren

Antrag Anschlussrehabilitation

Wunsch- und Wahlrecht

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